top of page
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Niklas Niessner (Foto/Film)
1. Geltungsbereich
-
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Niklas Niessner („Auftragnehmer“) im Bereich Fotografie/Filmproduktion, Postproduktion und Lizenzierung von Bild-/Filmwerken.
-
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot, Vertrag, Leistungsumfang
-
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
-
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Briefing/Callsheet/Storyboard, ggf. ergänzenden E-Mails.
-
Änderungswünsche nach Freigabe (z.B. Motiv/Location/Timing/Deliverables) können Mehrkosten auslösen.
3. Vergütung, Auslagen, Zahlungsbedingungen
-
Es gilt die vereinbarte Vergütung zzgl. Reisekosten, Spesen, Mieten (Equipment/Studio), Fremdleistungen (Crew, Models, Styling, Setbau etc.), sofern vereinbart.
-
Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum.
-
Bei Produktionen kann eine Anzahlung vereinbart werden (z.B. 50%) und/oder Zahlung vor Delivery.
4. Nutzungsrechte / Urheberrecht / Rechteübergang erst nach Zahlung (dein Kernpunkt)
-
Alle Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
-
Der Auftraggeber erhält – erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen – die im Angebot/Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte (zeitlich/räumlich/inhalts-/medienbezogen).
-
Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung/Veröffentlichung/Weitergabe der Werke unzulässig.
-
Eine Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte (z.B. Händler, Partner, Presse, Agenturen) ist nur im vereinbarten Umfang oder nach schriftlicher Zustimmung zulässig.
-
Bei unberechtigter Nutzung (z.B. Nutzung vor Zahlung oder außerhalb der Lizenz) kann der Auftragnehmer eine angemessene Nachlizenzierung sowie Schadensersatz geltend machen.
(Die „Nutzungsrechte erst nach Zahlung“-Logik ist in Foto-AGB sehr üblich.) CV Foto+1
5. Namensnennung
Soweit branchenüblich und zumutbar, ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen: „Foto/Film: Niklas Niessner“. Abweichungen nur nach Vereinbarung.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
-
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugangserlaubnisse (Locations), sowie ggf. Ansprechpartner vor Ort.
-
Der Auftraggeber stellt sicher, dass abgebildete Personen/Marken/Locations über erforderliche Rechte/Freigaben verfügen (Model Releases, Property Releases, Markenfreigaben), sofern nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen.
7. Abnahme, Korrekturen, Freigaben
-
Sofern vereinbart, erfolgt eine Abnahme der Auswahl/Retusche/Grading/Finals.
-
Eine Korrekturschleife in üblichen Umfang ist enthalten, weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet (wenn nicht anders vereinbart).
8. Haftung (rechtssichere Begrenzung statt „gar nicht haften“)
-
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
-
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
-
Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
-
Eine Haftung für mittelbare Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Schäden an Fahrzeugen, Requisiten, Locations, Gegenständen
-
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Bereitstellung, den ordnungsgemäßen Zustand und die ausreichende Versicherung von Locations, Fahrzeugen, Requisiten, Produkten und sonstigen Gegenständen, die im Rahmen der Produktion eingesetzt werden.
-
Der Auftragnehmer übernimmt keine Obhutspflichten für vom Auftraggeber oder Dritten gestellte Gegenstände, außer soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.
-
Für Beschädigungen oder Verlust an Fahrzeugen/Gegenständen/Locations haftet der Auftragnehmer nur, sofern der Schaden vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Fall leichter Fahrlässigkeit gilt Ziffer 8.2 (Kardinalpflichten/typischer Schaden).
-
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung von Locations/Gegenständen/Fahrzeugen oder aus fehlenden Genehmigungen/Freigaben resultieren, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
10. Ausfall, höhere Gewalt, Wetter, Krankheit
-
Bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Streik, behördliche Anordnungen) oder unverschuldeter Verhinderung (z.B. Krankheit) bemühen sich beide Seiten um Ersatztermine.
-
Bereits angefallene Kosten (Crew, Mieten, Reise, Storno) trägt der Auftraggeber, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
11. Archivierung / Herausgabe von Rohdaten
-
Eine Archivierung erfolgt ohne Verpflichtung und nur im üblichen Rahmen.
-
Herausgabe von RAW-Material/Projektdateien erfolgt nur, wenn ausdrücklich vereinbart und vergütet.
12. Schlussbestimmungen
-
Es gilt deutsches Recht.
-
Gerichtsstand (B2B): Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
-
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).
bottom of page
