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Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Niklas Niessner (Foto/Film)
1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Niklas Niessner („Auftragnehmer“) im Bereich Fotografie/Filmproduktion, Postproduktion und Lizenzierung von Bild-/Filmwerken.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot, Vertrag, Leistungsumfang

  1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Briefing/Callsheet/Storyboard, ggf. ergänzenden E-Mails.

  3. Änderungswünsche nach Freigabe (z.B. Motiv/Location/Timing/Deliverables) können Mehrkosten auslösen.

3. Vergütung, Auslagen, Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die vereinbarte Vergütung zzgl. Reisekosten, Spesen, Mieten (Equipment/Studio), Fremdleistungen (Crew, Models, Styling, Setbau etc.), sofern vereinbart.

  2. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum.

  3. Bei Produktionen kann eine Anzahlung vereinbart werden (z.B. 50%) und/oder Zahlung vor Delivery.

4. Nutzungsrechte / Urheberrecht / Rechteübergang erst nach Zahlung (dein Kernpunkt)

  1. Alle Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

  2. Der Auftraggeber erhält – erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen – die im Angebot/Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte (zeitlich/räumlich/inhalts-/medienbezogen).

  3. Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung/Veröffentlichung/Weitergabe der Werke unzulässig.

  4. Eine Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte (z.B. Händler, Partner, Presse, Agenturen) ist nur im vereinbarten Umfang oder nach schriftlicher Zustimmung zulässig.

  5. Bei unberechtigter Nutzung (z.B. Nutzung vor Zahlung oder außerhalb der Lizenz) kann der Auftragnehmer eine angemessene Nachlizenzierung sowie Schadensersatz geltend machen.

(Die „Nutzungsrechte erst nach Zahlung“-Logik ist in Foto-AGB sehr üblich.) CV Foto+1
5. Namensnennung
Soweit branchenüblich und zumutbar, ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen: „Foto/Film: Niklas Niessner“. Abweichungen nur nach Vereinbarung.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugangserlaubnisse (Locations), sowie ggf. Ansprechpartner vor Ort.

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass abgebildete Personen/Marken/Locations über erforderliche Rechte/Freigaben verfügen (Model Releases, Property Releases, Markenfreigaben), sofern nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen.

7. Abnahme, Korrekturen, Freigaben

  1. Sofern vereinbart, erfolgt eine Abnahme der Auswahl/Retusche/Grading/Finals.

  2. Eine Korrekturschleife in üblichen Umfang ist enthalten, weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet (wenn nicht anders vereinbart).

8. Haftung (rechtssichere Begrenzung statt „gar nicht haften“)

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  4. Eine Haftung für mittelbare Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9. Schäden an Fahrzeugen, Requisiten, Locations, Gegenständen 

  1. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Bereitstellung, den ordnungsgemäßen Zustand und die ausreichende Versicherung von Locations, Fahrzeugen, Requisiten, Produkten und sonstigen Gegenständen, die im Rahmen der Produktion eingesetzt werden.

  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Obhutspflichten für vom Auftraggeber oder Dritten gestellte Gegenstände, außer soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  3. Für Beschädigungen oder Verlust an Fahrzeugen/Gegenständen/Locations haftet der Auftragnehmer nur, sofern der Schaden vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Fall leichter Fahrlässigkeit gilt Ziffer 8.2 (Kardinalpflichten/typischer Schaden).

  4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung von Locations/Gegenständen/Fahrzeugen oder aus fehlenden Genehmigungen/Freigaben resultieren, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.


10. Ausfall, höhere Gewalt, Wetter, Krankheit

  1. Bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Streik, behördliche Anordnungen) oder unverschuldeter Verhinderung (z.B. Krankheit) bemühen sich beide Seiten um Ersatztermine.

  2. Bereits angefallene Kosten (Crew, Mieten, Reise, Storno) trägt der Auftraggeber, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

11. Archivierung / Herausgabe von Rohdaten

  1. Eine Archivierung erfolgt ohne Verpflichtung und nur im üblichen Rahmen.

  2. Herausgabe von RAW-Material/Projektdateien erfolgt nur, wenn ausdrücklich vereinbart und vergütet.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand (B2B): Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

  3. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).

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